Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Unser Motto lautet
"Wir machen das für Sie"

Sie finden hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und den mit uns abgeschlossenen Verträgen, soweit wir nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas abweichendes mit dem Kunden vereinbaren.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Eines Widerspruchs gegen deren Geltung im Einzelfall bedarf es nicht. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen entweder der mündlichen oder der Schriftform.
3. Unsere AGB's gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen haben.
4. Angebote sind für uns nur so lange verbindlich, wie sie auf unserem Angebotsschreiben veröffentlicht werden. Nach Bekanntgabe neuer Preise oder nach Entfernen des Angebotes können wir uns auf den Ablauf der Angebotsfrist berufen und sind nicht mehr verpflichtet, die Leistung durchzuführen.

II. Kunden

Die Fa. Bauservice Hamburg macht nur Geschäfte mit einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB)..


III. Angebote und Umfang

1. Für die Annahme und Ausführung des Auftrages ist die abgeschickte Bestellung aufgrund unseres Angebotes verbindlich, auch wenn sie nicht nochmals bestätigt wird. Eine Auftragsbestätigung des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung (Brief, Fax oder Email).
2. Die zu dem Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Gewichtsangaben sind maßgeblich. Geringe Abweichungen gelten noch als vertragsgemäß. Die Angaben sind eine technische Darstellung und enthalten nur dann und im Einzelfall eine zugesicherte Eigenschaft, sofern dies ausdrücklich gesondert schriftlich bestätigt wird.
3. Das von uns erstellte Angebot ist grundsätzlich als ganzes zu betrachten. Änderungen am Angebot erfordern Nachverhandlungen.
4. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen und Verbesserungen der Bauart und Ausführung und das Urheberrecht an den Angebotsunterlagen und ähnliches vor.
5. Sollte ein vom Kunden gewünschtes Material für einen Auftrag nicht zulässig sein, verwenden wir höherwertiges Material


IV. Lieferzeit

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zahlungseingang und beträgt in der Regel maximal 10 Tage; die Lieferung hat spätestens 12 Werktage nach Aufforderung durch den Kunden zu erfolgen. Die Lieferfristen in unserer Auftragsbestätigung gelten als verbindlich.
2. Höhere Gewalt berechtigt uns - selbst bei garantierter Lieferzeit - zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunde dadurch gegen uns Schadenersatzansprüche zustehen. Dem Kunde wird für den Fall höherer Gewalt ebenfalls das Recht eingeräumt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen und Fertiggeräten vom Herstellerwerk sowie Streik, Aussperrung und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen.
3. Wird der Versand oder die Anlieferung aus Gründen verzögert die der Kunde zu vertreten hat so können keine Ansprüche geltend gemacht werden.


V. Preise

1. Die Preise sind Euro-Preise, inkl. MwSt. Verpackungen sind im Preis enthalten und werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch zurückgenommen. Andernfalls hat für die Entsorgung der Verpackung der Kunde Sorge zu tragen.
2. Auf unseren Angebotsschreiben nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kundes ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für nicht vorgesehene Zusatzarbeiten, die vom Kunden gewünscht werden.
3. Für anfallende Garantieleistungen sind die Garantiezeit und Garantieleistungen des Herstellers maßgebend.


VI. Versand

Auf Wunsch können Materealien auch über uns bezogen werden. Die Art des Transportmittels erfolgt nach Wahl des Versenders oder Herstellers, von dem die Lieferungen zum Kunden versandt werden.


VII. Aufstellung

Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für die Wartezeit zu tragen.


VIII. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

1. Alle Preis gelten bei Vorauskasse, oder gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen. Abzüge sind nur zulässig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart worden sind. Bei Zahlung durch Scheck gilt diese Zahlung erst als erbracht, wenn die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist.
2. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren so lange vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Kunde, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderungen an uns. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben , als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt.
3. Sollten die Liefergegenstände oder das Grundstück, auf dem diese aufgestellt sind, gepfändet, beschlagnahmt oder sonst wie durch Dritte in Anspruch genommen werden (z.B. infolge Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung), so ist der Kunde verpflichtet, sofort auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns sofort schriftliche Anzeige zu machen sowie uns Abschriften der Pfändungsprotokolle zu übersenden.
4. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde die Liefergegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und alle erforderlichen Reparaturen unverzüglich anzuzeigen.


IX. Abnahme und Erfüllung

1. Anfallende Arbeiten sind mit dem Kunden zu besprechen.
2. Teilarbeiten sind zulässig, soweit sie für den Kunde zumutbar sind.
3. Der Auftrag gilt als erfüllt:
a) wenn sich der Kunde von der ordnungsgemäßen Ausführung überzeugt hat.
b) für Gegenstände mit Aufstellung, sobald sie betriebsbereit sind.
4. Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.


X. Haftung

1. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
2. Alle Arbeiten, die innerhalb von sechs Monaten vom Tag der Erfüllung ab infolge schlechten Baustoffes oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt ist, sind unentgeltlich auszubessern oder neu zu erneuern. Für über uns bezogene Geräte oder Anlagen können wir hierfür auch den Kundendienst des Herstellers oder einen vom Hersteller beauftragten Kundendienst einsetzen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferer unverzüglich Anzeige über einen aufgetretenen Mangel zu machen, sobald sich ein solcher zeigt.
3. Zur Vornahme der Nachbesserung, sowie zur Lieferung von Ersatzteilen hat der Kunde dem Lieferer angemessene Zeit zu gewähren.
4. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder chemischer, elektronischer, elektrischer oder anderer Einflüsse, die ohne Verschulden des Lieferers entstehen und den Mangel verursacht haben. Von der Mängelhaftung ausgenommen sind auch Manometer, Thermometer, Glas, Lack, Emaille oder ähnlich leicht zerbrechliche Gegenstände. Sind die letztgenannten Gegenstände bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges mangelhaft, so sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung verpflichtet.
5. Nimmt der Kunde oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung des Lieferers unsachgemäße Montagen, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haftet der Lieferer nicht für die daraus entstandenen Folgen, insbesondere nicht für die daraus entstehenden Schäden.
6. Die Bestimmungen über Lieferfrist und Haftung gelten entsprechend für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke. Hat die erste Nachbesserung nicht zum Erfolg geführt, so muss der Kunde dem Lieferer Gelegenheit geben, die Nachbesserung ein zweites Mal zu versuchen.
7. Für Wiederinstandsetzung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet. Eine weitergehende Haftung muss ausdrücklich vereinbart werden. Für Geräte fremder Herkunft gelten die Garantiebestimmungen des oder der jeweiligen Hersteller. Hat der Kunde keine eigenen Ansprüche gegen den Hersteller, so tritt der Lieferer seine Ansprüche gegen den jeweiligen Hersteller an den Kunde ab. In allen Fällen hat sich der Kunde ausdrücklich an den Kundendienst des jeweiligen Herstellers zu wenden, bevor er eigene Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferer geltend machen kann.
8. Darüber hinaus ist jede Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.
9. Bei Lieferungen ins Ausland gewähren wir nur Materialgewährleistung.


XI. Gerichtsstand

1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferer und dem Kunde unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie bei Wechsel- oder Scheckklagen ist das Landgericht bzw. das Amtsgericht des Sitzes des Lieferers/Auftragnehmers zuständig, soweit die Parteien Vollkaufleute sind, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
2. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Kundes.


XII. Schlussbestimmung

Sollte eine einzelne Klausel der vorstehenden Lieferungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der geschlossene Vertrag im übrigen wirksam. Eine unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.


Stand: 03.06.2007